FAQ
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Rufnummermitnahme | Anschlusskosten | |
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Allgemein
Branding - Was ist es? Es gibt 2 verschiedene Varianten von Branding’s. Einmal das so genannte Softwarebranding und einmal das Hardwarebranding. Bei dem Softwarebranding handelt es sich meistens um eine Animation des Netzbetreibers (Logo) beim Ein- und Ausschalten des Gerätes. Einstellungen für WAP, MMS, GPRS und dergleichen sind ebenfalls meistens auf die SIM-Karten des Netzbetreibers ausgelegt, damit diese direkt voll genutzt werden können. Diese können per Dienste-SMS auf andere Netzbetreiber geändert werden. Bei einigen Softwarebranding’s kann es schon einmal vorkommen das einige Tasten durch bestimmt Dienste belegt worden sind. Bei einem Hardwarebranding sind zu dem eigentlichen Softwarebranding’s noch Aufdrucke der Netzbetreiber auf der Oberschale des Gerätes. Die Geräte sind jedoch mit jeder SIM-Karte nutzbar!
NET-Lock/SIM-Lock - Was ist es? Bei einem NET-Lock ist das Handy für SIM-Karten anderer Anbieter gesperrt, sprich Sie können nur SIM-Karten eines Anbieters im Gerät nutzen. Ein Gerät mit SIM-Lock kann nur mit der ausgelieferten SIM-Karte genutzt werden. Das Gerät ist für alle anderen SIM-Karten gesperrt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie einen Entsperrcode beim Anbieter anfordern, womit Sie das Gerät für alle SIM-Karten freischalten.
Vertragsverlängerungen möglich? Vertragsverlängerungen sind bei uns in der Regel möglich.
Was passiert bei einer Ablehnung, welche Kosten habe ich? Ihnen entstehen natürlich keine Kosten! Ihre Unterlagen werden nach einer Ablehnung vernichtet. Sie werden vom Netzbetreiber per Brief und von uns per Mail über eine Ablehnung informiert.
Kann ich den Vertrag vorab faxen? Nein! Uns muss der Originalantrag mit den Unterschriften des Antragsstellers/Kontoinhaber auf dem Postweg zugehen. Der Netzbetreiber wird einer Freischaltung der SIM-Karten nicht zustimmen, sofern uns der Originalantrag nicht vorliegt.
Gutschriften/Auszahlungen - Wann bekomme ich das Geld? In der Regel überweisen wir Gutschriften innerhalb von 6 Wochen nach Aktivierung auf das Bankkonto des Antragstellers. Aber auch uns kann einmal ein Fehler passieren: Sollte Ihre Gutschrift wider Erwarten nicht innerhalb der Frist überwiesen worden sein, setzen Sie sich bitte unter Buchhaltung@motion-tm.de in Verbindung. Wir werden nach Prüfung des Sachverhaltes berechtigte Ansprüche sofort erledigen.
Wie erfahre ich, ob mein Vertrag geschaltet worden ist? Sollte Ihr Vertrag aktiviert worden sein, wird der Antrag sofort in unsere Versandabteilung übergeben, welche Ihr Paket schnellstmöglich versendet. Sie bekommen automatisch eine Versandbestätigung.
Bearbeitungszeit von Mobilfunkverträgen Die Bearbeitungszeit eines Mobilfunkvertrages ist von vielen Faktoren abhängig, die wir zum Teil nicht beeinflussen können. In der Regel benötigen wir nach dem vollständigen Eingang der Vertragsunterlagen eine Bearbeitungszeit von ca. 5 bis 10 Werktagen, je nach Umfang (Rufnummernportierung, Tarifoptionen, etc.) des gewünschten Mobilfunktarifs.
Versand
Abweichende Lieferadresse / Antragssteller / Kontoinhaber Die Lieferadresse muss immer mit dem Antragssteller übereinstimmen. Diese Regelung dient zu Ihrem eigenen Schutz und beugt Betrugsfälle vor. Der Antragsteller muss nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmen, es ist ein abweichender Kontoinhaber möglich, hierzu benötigen wir allerdings die Legitimationspapiere (Ausweis- & Bankkartenkopie) von beiden Personen.
Rufnummermitnahme
Was ist eine Rufnummernportierung? Wenn man die aktuelle Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchte, spricht man von einer „Rufnummernmitnahme“ beziehungsweise „Rufnummernportierung“. Bei einem Wechsel des Anbieters besteht Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist. Meistens wird die Rufnummernmitnahme beim Abschluss eines neuen Tarifs bei einem anderen Anbieter beantragt. Alle benötigten Schritte führt dann der neue Anbieter aus. Natürlich kann auch manuell beantragt werden, dass die Rufnummer vorzeitig reserviert wird, sodass diese unkompliziert mitgenommen werden kann, wenn der aktuelle Vertrag ausläuft. Eine Rufnummernportierung bei einem Tarifwechsel ohne Wechsel des Anbieters ist nicht möglich. Dabei handelt es sich um eine Vertragsverlängerung. Meistens wird bei einer Vertragsverlängerung beim selben Anbieter die aktuelle Rufnummer beibehalten. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rufnummernportierung. Seit dem 1. November 2002 sind Mobilfunkanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem Anbieterwechsel auf Wunsch des Kunden dessen Rufnummer freizugeben. Die zentralen Vorgaben für eine Rufnummernportierung finden sich im Paragraph 46 des Telekommunikationsgesetzes (§ 46 TGK). Dort heißt es: „Um den Anbieterwechsel [...] zu gewährleisten, müssen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze in ihren Netzen insbesondere sicherstellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können: 1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und 2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.“
Wann kann eine Rufnummernportierung stattfinden? Vorzeitig:
Rufnummernportierung von einem Prepaid-Tarif – geht das? In der Regel ja, es hängt aber vom Anbieter ab. Wenn der Anbieter eine Rufnummernportierung ermöglicht (ein Anruf beim Anbieter oder Google helfen weiter), muss vom Endverbraucher eine Verzichtserklärung aufgesetzt werden. Einen Vordruck kann der aktuelle Mobilfunkanbieter in der Regel auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zusätzlich dazu muss sichergestellt werden, dass die Prepaid-Karte auf den Antragssteller gemeldet ist (Name und Adresse müssen sich gleichen).
Was muss ich machen, um meine Rufnummer zu einem neuen Anbieter zu portieren? Bei einem laufenden Vertrag und dem Wunsch zu einem zukünftigen Anbieterwechsel muss im Antrag auf einen neuen Tarif der Punkt „Rufnummernportierung“ beziehungsweise „Rufnummernmitnahme“ ausgewählt werden. Achtung: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, muss der Endkunde zu diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass seine Rufnummer vom aktuellen Anbieter zur Portierung freigegeben wurde. Der alte Vertrag muss entweder wirksam gekündigt sein oder eine gültige und vom alten Anbieter bestätigte Verzichtserklärung vorliegen. Darüber hinaus müssen sämtliche personenbezogenen Daten des Endkunden, die beim alten Anbieter vorliegen und dem neuen Anbieter mitgeteilt werden, gleich sein. Bei einer gewünschten Rufnummernportierung von einem Prepaid-Tarif, lesen Sie bitte den Punkt „Rufnummernportierung von einem Prepaid-Tarif – geht das?“
Was kostet eine Rufnummernportierung? Eine Rufnummernportierung kostet bei den meisten Anbietern eine Gebühr. In der Regel handelt es sich um einen einmalig anfallenden Betrag zwischen 20 und 35 Euro. Diese von den einzelnen Mobilfunkanbietern festgesetzte, individuelle Gebühr stellt der abgehende Anbieter in Rechnung, also der Anbieter, bei dem Sie den Tarif kündigen und von dem Sie die Rufnummer mitnehmen möchten. Ihr neuer Anbieter stellt Ihnen keine Kosten für die Übernahme einer bereits vorhandenen Rufnummer in Rechnung. Oftmals erstattet der neue Anbieter die anfallenden Kosten für eine Rufnummernportierung. Bitte prüfen Sie das in den Tarifdetails des neuen Anbieters.
Wie lange dauert eine Rufnummernportierung? Wenn eine Rufnummernportierung während des noch laufenden Vertrages mit dem Wunsch der Portierung zum Ende der Vertragslaufzeit angefordert wird, findet diese grundsätzlich noch während der Vertragslaufzeit statt. Beim Anbieterwechsel telefoniert man dann im Optimalfall von Anbeginn des neuen Tarifes mit der alten Nummer weiter. Wenn eine Rufnummernportierung vorzeitig angefordert wird, kann der Vorgang zwischen einigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen dauern. Sobald die Portierung beauftragt wurde, teilt der Mobilfunkanbieter individuell mit, wie lange eine Rufnummernportierung dauert und wann diese abgeschlossen ist.
Anschlusskosten
Anschlusskostenbefreiung / Sonderaktionen der Netzbetreiber Wir haben je nach Netzbetreiber in jedem Monat ggfls. ein paar Tage, an denen die Anschlussgebühr nicht anfällt. Hier sparen Sie richtig Geld. Ausschlaggebend ist der Eingang Ihres Antrages, nicht das Bestelldatum. Leider kann sich die Abwicklung durch die Aktivierung an den anschlusspreisfreien Tagen verzögern, bitte haben Sie diesbezüglich ein wenig Geduld.
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